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  • Beratung vor Umzug
  • Montage einer Küche

Umzug mit Zuschuss der Pflegekasse

Wenn Pflegebedürftige einen Umzug planen, ist das mit viel Aufwand verbunden. Doch als erfahrenes Umzugsunternehmen aus Wesel können wir Ihnen helfen und eine reibungslose Abwicklung garantieren. Und das Beste: In vielen Fällen gibt es von der Pflegekasse einen Zuschuss für die Umzugskosten. Gerade Senioren oder Personen mit Pflegestufe können hier Unterstützung bekommen. Ridder kann ein Angebot erstellen, das bei der Beantragung des Zuschusses bei der Pflegekasse genutzt werden kann.

Umzug mit Pflegestufe

Umzug mit Zuschuss der Pflegekasse

Wenn Pflegebedürftige einen Umzug planen, ist das mit viel Aufwand verbunden. Doch als erfahrenes Umzugsunternehmen aus Wesel können wir Ihnen helfen und eine reibungslose Abwicklung garantieren. Und das Beste: In vielen Fällen gibt es von der Pflegekasse einen Zuschuss für die Umzugskosten. Gerade Senioren oder Personen mit Pflegestufe können hier Unterstützung bekommen. Ridder kann ein Angebot erstellen, das bei der Beantragung des Zuschusses bei der Pflegekasse genutzt werden kann.

TÜV-zertifizierte
Qualität

Individuelle
Beratung

Professionelle
Planung

Globales
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Hochwertiges
Equipment

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Versicherung

Übersicht unseres Angebots

  • Kostenlose Besichtigung

  • Planung des Umzugs

  • Ein- und Auspackservice

  • Spezialisierte Verpackungen

  • Küchenmontagen

  • Montage Mobiliar

  • Bestandsaufnahme des Umzugsguts

  • Beantragung der Halteverbotszonen

  • Einsatz Außenaufzüge

  • Transport von Klavieren

  • Zollformalitäten etc.

  • Fester Ansprechpartner

  • Elektroinstallationen

  • Sanitärinstallationen

  • Reinigung / Endreinigung

  • Entsorgung

  • Option: Lagerung

  • Versicherung


Ridder informiert über den Zuschuss für Umzugskosten

Wichtig zu wissen ist, dass pflegebedürftige Personen gesetzlich einen Zuschuss für Umzugskosten erhalten können. Dieser kann bis zu 4.000 Euro pro Person betragen, sodass beispielsweise zwei Senioren gemeinsam bis zu 8.000 Euro erhalten können. Jeder Antrag wird individuell geprüft. Um den Zuschuss zu beantragen, muss man einen Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens sowie Informationen zur neuen Wohnung einreichen.

Der Antrag muss rechtzeitig vor dem Umzug gestellt werden. Wir erstellen gerne einen individuellen Kostenvoranschlag, der bei der Krankenkasse oder Pflegekasse eingereicht werden kann. Zur Wohnungsbesichtigung kann man einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben. Es ist auch möglich, eine Wohnungsbesichtigung per Handy zu erstellen oder unser Umzugsgutliste auszufüllen. Auch Besichtigungen per Videokonferenz nach vorheriger Terminabsprache sind möglich.


FAQ rund um den Zuschuss durch Pflegekassen für Umzüge

  • Wer hat Anspruch auf den Umzugskosten-Zuschuss?

    Nicht jeder hat automatisch Anspruch auf die Förderung. Die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ist die wichtigste Voraussetzung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, nicht die Krankenkasse, wie häufig angenommen wird. Allerdings können Sie den Antrag auch bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Berechtigung zum Pflegekassenzuschuss wird immer individuell geprüft. Das Ziel dieser Umzugshilfe ist es, das Leben von Pflegebedürftigen zu erleichtern.

    Besonders gefördert werden Umzüge ins Betreutes Wohnen / in Senioren-WGs, in eine barrierefreie Wohnung, von höheren Etagen in eine Erdgeschoss-/Parterrewohnung, in die Nähe von Kindern bzw. pflegenden Angehörigen sowie von ländlichen Gebieten in die Stadt für eine bessere Versorgung. Die Krankenkasse hat das Recht, die betreffende Wohnung genauer zu prüfen. Die umziehende Person muss entweder Pflegestufe 1 bis 3 haben, im Ruhestand oder offiziell arbeitsunfähig sein. Zudem muss die aktuelle Wohnung nicht den Bedürfnissen entsprechen und die Person den Umzug nicht alleine bewältigen können.

     

  • Wie hoch ist der Umzugskosten-Zuschuss durch die Krankenkasse?

    Gemäß §40 Abs. 4 des Sozialgesetzbuchs XI in Deutschland ist geregelt, wer Anspruch auf Umzugshilfe hat und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Pflegekasse wird als Träger aufgeführt und übernimmt die Kosten für das Umzugsunternehmen sowie andere Ausgaben. Diese Regelung gilt nicht nur für Senioren, sondern auch für Personen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen.
     

    Der Zuschuss für Umzugskosten beläuft sich auf bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person. Das bedeutet, dass die Umzugskosten für ein älteres Ehepaar oder eine Familie mit mehreren betroffenen Personen doppelt oder mehrfach bezuschusst werden können.

    Folgende Kosten können von der Pflegekasse übernommen werden:

    • Die Kosten für die Umzugshelfer / das Umzugsunternehmen

    • Fahrtkosten von privaten Helfern

    • Einkommensverluste von Familienmitgliedern und Freunden, die beim Umzug geholfen haben

    • Materialkosten für Umzugskartons etc.

    • Anfallende Gebühren (z. B. Halteverbotszonen)

    • Beratungskosten von Hilfsorganisationen

    Diese Punkte dienen lediglich als Orientierungshilfe. Die Kosten werden von den Krankenkassen individuell festgelegt, weshalb auch der tatsächlich gezahlte Betrag variieren kann. Der Betrag wird oft direkt an das Umzugsunternehmen überwiesen. Möglicherweise müssen noch weitere Kosten selbst getragen werden.

     

  • Wie erhöhe ich die Erfolgschancen?

    Um Ihre Erfolgschancen zu maximieren, ist es wichtig, dass Sie Ihren Antrag detailliert ausfüllen. Erklären Sie nachvollziehbar, warum Ihr Umzug notwendig ist. Schaffen Sie es womöglich nicht mehr, über die Treppe in höhere Stockwerke zu gelangen – die neue Wohnung liegt aber im Erdgeschoss? Haben Sie aktuell weite Wege zum Einkauf, zu Ärzten – die neue Wohnung liegt nun günstiger und zentraler gelegen, um den Alltag zu meistern? Beschreiben Sie Ihre aktuelle Lebenssituation und erklären Sie, wie ein Umzug diese verbessern könnte. Fügen Sie, falls vorhanden, auch ärztliche Atteste bei. So machen Sie Ihren Umzug nachvollziehbar und Sie erhöhen die Chance, dass der Zuschuss bewilligt wird.

  • Ist eine rückwirkende Erstattung der Umzugskosten möglich?

    In der Tat ist es möglich, die Umzugskosten auch nach dem Umzug erstattet zu bekommen. Allerdings gestaltet sich die Antragstellung hier etwas schwieriger. Um eine Erstattung zu erhalten, müssen Sie sorgfältig dokumentierte Belege über alle anfallenden Kosten vorlegen. Es ist daher ratsam, alle Rechnungen und Quittungen sorgfältig aufzubewahren, um im Falle einer rückwirkenden Antragstellung die notwendigen Nachweise erbringen zu können. Obwohl es einfacher ist, den Antrag vor dem Umzug zu stellen, sollten Sie wissen, dass eine rückwirkende Erstattung grundsätzlich möglich ist.

     

Sie haben Fragen zur Erstattung der Umzugskosten?

Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn Sie einen Seniorenumzug planen oder Ihre Umzugskosten erstatten lassen möchten. Ridder verfügt über langjährige einschlägige Erfahrung und berät Sie gerne!

Kontaktieren Sie uns unverbindlich und unsere freundlichen Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen. Auf Wunsch können Sie einen kostenlosen Besichtigungstermin mit uns vereinbaren. Wir erstellen ein Angebot, das Sie beim Antrag auf Zuschuss der Umzugskosten nutzen können.

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