Steuervorteile beim Umzug ausschöpfen

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Ob innerhalb Deutschlands, Europas oder Übersee. Ob für die Liebe oder den neuen Job. Heute sind wir mobiler, als noch vor einigen Jahren. Doch bevor Sie in eine neue Wohnung ziehen, lohnt sich der Blick auf die Steuervorteile. Wer Steuervorteile beim Umzug ausschöpfen will, für den bieten sich viele Möglichkeiten.

Im folgenden Beitrag erhalten Sie eine Übersicht der Steuervorteile, die Sie bei einem Umzug nutzen können. Umziehen bedeutet immer Veränderung. In den meisten Fällen freut man sich auf den Umzug in eine schönere und größere Wohnung oder den Wechsel in eine neue Stadt. Aber ehrlich: So richtig gerne zieht niemand um.

Ein Umzug bedeutet nämlich für die meisten von uns Stress, Ärger und Anstrengung. Vor allem, wenn man selbst anpackt, weil man privat umzieht und es zu allem Überfluss in der neuen Stadt vielleicht noch keine Freunde gibt, die mit anpacken wollen.
 

Dazu kommen die Kosten, die durch einen Umzug entstehen.

  • Auf- und Abbau der Möbel
  • Verpackungskosten (Decken, Kisten, Folien,…)
  • Transportkosten (LKW, Außenaufzug,…)
  • Containermiete oder Gebühren für die Zwischen- und Einlagerung
  • Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Maklergebühren
  • Renovierungskosten

Um unnötigen Umzugsstress zu vermeiden, sollten Sie sich schon vor dem eigentlichen Umzug damit befassen, ob der Umzug mit einer professionellen Möbelspedition nicht doch für Sie in Frage kommt.

Bei Ihrer Entscheidung für oder gegen eine Möbelspedition spielt, neben dem Aufwand des Umzugs, das Geld eine wichtige Rolle. Die gute Nachricht ist, dass Ihr Finanzamt es Ihnen erlaubt, einen Teil der Umzugskosten als Werbungskosten abzusetzen. So lässt Sie eine ordentliche Summe sparen.
 

Entscheidend zur Ausschöpfung der Steuervorteile beim Umzug ist, ob Sie beruflich oder privat umziehen

Wie viel Sie von Ihrem Finanzamt mit Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich zurückbekommen, hängt vor allem davon ab, ob Sie aus beruflichen oder privaten Gründen umziehen. Ziehen Sie beispielsweise – aus privaten Gründen – mit Ihrer Partnerin zusammen, können Sie bis zu 20 Prozent oder maximal 4.000 Euro der anfallenden Speditionskosten absetzen. Das gilt allerdings nur dann, wenn Sie ein Speditionsunternehmen beauftragen.

Ganz anders sieht es beim beruflichen Umzug aus. Hier lassen sich fast alle Ausgaben absetzen, sofern gewisse Kriterien erfüllt werden:

  • Die Fahrt zur und von der Arbeitsstelle muss sich für Sie (oder Partner) um mindestens eine Stunde reduzieren.
  • Der tägliche Weg zur Arbeit ist für Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht zu bewältigen und ein Umzug erleichtert die aktuelle Situation.
  • Aufgrund Ihrer neuen Arbeitsstelle sind Sie gezwungen, eine Zweitwohnung zu mieten oder die bis dahin geführte und beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung fällt durch einen Umzug weg.
  • Sie ziehen in eine von Ihrem Arbeitgeber gestellte Dienstwohnung.
  • Sie müssen wegen des Antritts einer neuen und weiter entfernten Stelle umziehen.
  • Sie beginnen nach Beendigung der Ausbildung ein neues Arbeitsverhältnis.
  • Ihr Arbeitgeber versetzt Sie an einen neuen und entfernten Standort.

Bevor Sie jetzt allerdings jeden Beleg einzeln einreichen, sollten Sie prüfen, ob das Ausschöpfen der Umzugskostenpauschale nicht doch die günstigere Variante ist. Diese beträgt für Ledige 730 Euro und für Verheiratete 1.460 Euro. Zusätzlich erhöht diese sich mit jeder im Haushalt lebenden Person um weitere 322 Euro. Muss beispielsweise ein Haushalt mit vier Personen aus beruflichen Gründen umziehen, beträgt die Pauschale 2.104 EUR. Eine Summe, mit der sich ein Umzug durchaus abwickeln lässt. 
 

Welche Kosten lassen sich bei einem beruflichen Umzug absetzen?

Generell gilt, dass Sie bei Ihrem beruflichen Umzug wesentlich mehr absetzen können, als bei einem rein privat bedingten Umzug. So können Sie beispielsweise

  • den Möbeltransport sowie die Beförderung der beweglichen Haushaltsgegenstände absetzen. Hierzu gehören auch Haustiere und Gegenstände der vom Umzug betroffenen im Haushalt lebenden Personen.
  • Auch die Reisekosten wie Mietwagen, Benzin und Transportversicherung können abgesetzt werden.
  • Renovierungskosten der alten und neuen Wohnung sind abzugsfähig.
  • Bei einem Umzug ins Ausland können Sie alle Kosten bis zur deutschen Grenze steuerlich geltend machen.
  • Dauert ein Umzug mehrere Tage, kann ein Tagesgeldsatz angesetzt werden. Vom Beginn des Beladens bis zum Ausladen.
  • Auch die Übernachtungskosten für die Wohnungssuche können zweimal angesetzt werden. Die Hotelübernachtungen beim Umzug selbst hingegen viermal. • Gefahrene Kilometer werden pauschal mit 0,30 Euro je Kilometer verrechnet.
  • Auch die Maklerkosten für die Suche nach der neuen Wohnung sind abzugsfähig.
  • Sie können bis zu sechs Monate Mietentschädigungen für Ihre alte und neue Wohnung geltend machen. (Achtung: Sind Sie der Eigentümer, dann gilt diese Regel nicht!)
  • Die Kosten, die durch die Weitervermietung der alten Wohnung entstanden sind, können bis zur Höhe von einer Monatsmiete angerechnet werden.
  • Um- und Anmeldekosten von Telefon, Personen, Haustieren oder Fahrzeugen, können ebenfalls angesetzt werden.
  • Auch wenn Sie dem Umzugspersonal wegen seiner guten Arbeit ein Trinkgeld geben wollen, lässt sich der Aufwand absetzen. Vorausgesetzt das Trinkgeld wird quittiert.
  • Ihr neues Zuhause braucht ein Herd. Deswegen erlaubt Ihnen der Gesetzgeber, bis zu 230 Euro für die Anschaffung eines neuen Gerätes, steuerlich abzusetzen.
  • Sollten Ihre Kinder umzugsbedingt Nachhilfe brauchen, dann kann auch das abgesetzt werden. 


Darauf sollten Sie achten: Rechnungen von Dienstleistern und Handwerkern

Seit 2006 erkennt das Finanzamt Rechnungen von Spediteuren als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ an. Seitdem können jährliche Arbeitskosten, Umsatzsteuer und Fahrtkosten bis zu einer Höhe von 20.000 Euro geltend gemacht werden. Hiervon werden 20 Prozent (maximal 4.000 Euro) von Ihrer Einkommenssteuer abgezogen. Materialkosten wie beispielsweise für Verpackungen sind hiervon allerdings ausgeschlossen.

Da Sie für Ihr Finanzamt Belege brauchen, verlangen Sie bitte von der Spedition eine detaillierte Rechnung, in der Arbeits- und Materialkosten separat aufgeführt werden. Zusätzlich müssen Sie darauf bestehen, die Rechnung per Überweisung zu zahlen. Denn nur wenn Sie Ihrem Finanzamt eine Rechnung und den dazugehörigen Überweisungsbeleg vorlegen können, wird es die Ausgaben akzeptieren.

Rechnen Sie am besten schon vor Ihrem Umzug nach, ob es sich für Sie lohnt, selbst – also mit einem Mietwagen und Freunden – umzuziehen oder es nicht doch lohnender ist, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. Sollten Sie privat umziehen, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an. Eventuell ist er bereit einen Teil der Kosten zu übernehmen oder findet stichhaltige Argumente, warum der private Umzug nicht doch als berufsbedingt eingestuft werden muss.
 

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